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Teilnahmebedingungen
Allgemeine Teilnahmebedingungen der Silbermayr Consulting AG
 
1. Art Der Veranstaltung
Die Veranstaltung dient ausnahmslos der Fahrsicherheit und dem ersten Kennenlernen des Fahrzeuges und nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeit. Ebenso sind Wettfahrten mit anderen Teilnehmern untersagt.
 
2. Haftungsverzicht
Die Teilnahme an Veranstaltungen der KTM Race Orange powered by Silbermayr Consulting AG (im Folgenden SC) erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr! Für Sach- und Personenschäden, die ein Teilnehmer durch SC, SC Mitarbeiter, durch andere Teilnehmer, oder durch Dritte erleidet, ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Jeder Teilnehmer haftet für durch ihn verursachte Sach- und Personenschäden ebenfalls nur dann, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Jeder Teilnehmer erklärt durch die Abgabe seiner Anmeldung und der Unterfertigung einer eigenen Erklärung über die Haftungsbeschränkung ausdrücklich mit diesem Haftungsverzicht einverstanden! Diese Erklärung wird dem Teilnehmer gleichzeitig oder spätestens vor Beginn der Veranstaltung zur Unterzeichnung übermittelt.
 
3. Allgemeine Bestimmungen
Den Anweisungen der Mitarbeiter von SC und des Streckenbetreibers ist stets Folge zu leisten. Die Teilnahme an den Fahrerbesprechungen ist für jeden Teilnehmer absolut verpflichtend. Teilnehmern, die nicht an der Fahrerbesprechung teilgenommen haben, kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden, ohne dass sich hieraus Ansprüche auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags ergeben. SC übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen. Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder starken Medikamenten gilt für den ganzen Tag Fahrverbot. Jeder Teilnehmer muss eine auch am Veranstaltungsort gültige Krankenversicherung haben.
 
4. Schutzbekleidung
Auf allen Veranstaltungen ist rennstreckentaugliche Schutzbekleidung empfohlen! Es besteht jedoch Helmpflicht. Genügt die Bekleidung eines Teilnehmers diesen Anforderungen nicht, so behält sich SC das Recht vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, bis diesen Anforderungen genügende Schutzbekleidung vorgewiesen werden kann. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags ergibt sich hieraus nicht!
 
5. Technische Bestimmungen
Der X-BOW muss für den Rennstreckeneinsatz geeignet sein und sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden! Ist der technisch einwandfreie Zustand nicht gegeben, behält sich SC das Recht vor, den Teilnehmer von der Veranstaltungsteilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags ergibt sich hieraus nicht!
 
6. Verhaltenshinweise
Generell gilt: Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet. In Fahrerlager und Boxengasse ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. SC ist bemüht das Training in unterschiedlichen Fahrkönnen -Gruppen (Anfänger, Fortgeschrittene, Experte) abzuhalten. Die Gruppeneinteilung basiert ausschließlich auf Selbsteinschätzung der Teilnehmers. Bei einer offensichtlichen Fehleinschätzung eines Teilnehmers behält sich SC das Recht vor, einen Teilnehmer während der Veranstaltung aus Gründen der Sicherheit in eine für Ihn passendere Gruppe zu versetzen. Im Training können unterschiedlich schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht geboten. Flaggensignale sind in jedem Fall zu beachten. Anhalten auf der Strecke – aus welchem Grund auch immer - ist strengstens untersagt. Fällt ein Teilnehmer durch sein Verhalten negativ auf, behält sich SC vor, den Teilnehmer - auch ohne vorherige Verwarnung - von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags ergibt sich hieraus nicht!
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7. Anmeldung und Bezahlung
Eine Anmeldung gilt als verbindlich, wenn sie online oder schriftlich erfolgt und von SC online oder schriftlich bestätigt wurde. Mündliche Absprachen und Zusagen haben keine Gültigkeit. Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr sowie evtl. gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht zu bezahlen. Der Teilnahmebeitrag sowie die Kosten für evtl. gebuchte Zusatzleistungen sind vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. In bestimmten Fällen behält SC sich vor, das Zahlungsziel auf acht Wochen vor der Veranstaltung zu verlegen; dies wird rechtzeitig bekannt gegeben (Internet, ggf. Email, ggf. Rundschreiben). Erfolgt die Anmeldung erst nach Ablauf der Zahlungsfrist, ist der Teilnahmebeitrag sofort zur Zahlung fällig, vor Beginn der Veranstaltung.
 
7.1 Zahlungsarten
Überweisung: Der Teilnehmer überweist unaufgefordert den fälligen Teilnahmebeitrag sowie die Kosten für evtl. gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht auf eines der Konto. Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält SC sich vor, die Anmeldung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren!
 
7.2 Stornoregelung
Stornierungen müssen grundsätzlich schriftlich (per Email, Fax oder Brief) erfolgen. Zeitpunkt der Stornierung und Stornokosten:
  • Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnehmerpreises.
  • Später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei unangekündigtem Nichterscheinen 100 %.
 
8. Veranstaltungsabsage:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen jederzeit zu verschieben oder ganz abzusagen. Darüber hinaus kann der Veranstalter die Veranstaltung bis zu 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn absagen, wenn die Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich verständigt, wobei er das Wahlrecht hat, entweder die Rückerstattung des Teilnahmepreises oder die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Veranstaltung zu verlangen, sofern der Veranstalter dazu in der Lage ist.
 
9. Anwendbares Recht:
Es gelangt Schweizer Recht zur Anwendung, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dagegen stehen. Gerichtstand Schaffhausen, Schweiz.